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   VGH Bayern, 11.02.2022 - 1 CS 22.55   

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https://dejure.org/2022,2692
VGH Bayern, 11.02.2022 - 1 CS 22.55 (https://dejure.org/2022,2692)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.02.2022 - 1 CS 22.55 (https://dejure.org/2022,2692)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. Februar 2022 - 1 CS 22.55 (https://dejure.org/2022,2692)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3
    Kein vorläufiger Rechtsschutz gegen die Baugenehmigung für einen Mobilfunkmast mit Argumenten, die sich auf die Standortbescheinigung beziehen

  • rewis.io

    Vorläufiges Rechtschutzverfahren, Baugenehmigung für die Errichtung einer Mobilfunksendeanlage, Unzulässiger Nachbarrechtsbehelf

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 28.10.1993 - 4 C 5.93

    Rücksichtnahmegebot gebietsübergreifend?

    Auszug aus VGH Bayern, 11.02.2022 - 1 CS 22.55
    Eine besondere gesetzliche Ausformung hat es in § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB mit dem Begriff der schädlichen Umwelteinwirkungen gefunden (vgl. BVerwG, U.v. 28.10.1993 - 4 C 5.93 - NVwZ 1994, 686).
  • BVerwG, 23.04.1998 - 4 B 40.98

    Berufungszulassung; Bindungswirkung; Änderung der maßgeblichen Sach- und

    Auszug aus VGH Bayern, 11.02.2022 - 1 CS 22.55
    Soweit die Antragsteller geltend machen, dass die Standortbescheinigung zum Zeitpunkt der Baugenehmigung vorliegen müsse, übersehen sie bereits, dass es im Rahmen der Nachbarklage nicht allein auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Behördenentscheidung ankommt, nachträgliche Änderungen zugunsten des Bauherrn sind zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, B.v. 8.11.2010 - 4 B 43.10 - BauR 2011, 499; B.v. 23.4.1998 - 4 B 40.98 - NVwZ 1998, 1179).
  • BVerwG, 08.11.2010 - 4 B 43.10

    Beurteilungszeitpunkt für Drittschutz; Wirkkraft der Baugenehmigung

    Auszug aus VGH Bayern, 11.02.2022 - 1 CS 22.55
    Soweit die Antragsteller geltend machen, dass die Standortbescheinigung zum Zeitpunkt der Baugenehmigung vorliegen müsse, übersehen sie bereits, dass es im Rahmen der Nachbarklage nicht allein auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Behördenentscheidung ankommt, nachträgliche Änderungen zugunsten des Bauherrn sind zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, B.v. 8.11.2010 - 4 B 43.10 - BauR 2011, 499; B.v. 23.4.1998 - 4 B 40.98 - NVwZ 1998, 1179).
  • BVerwG, 22.12.2016 - 4 B 13.16

    Anpassungsgenehmigung nach § 6 Abs. 4 LuftVG; Rechtsschutz

    Auszug aus VGH Bayern, 11.02.2022 - 1 CS 22.55
    Ihre Klagen bzw. ihr Anträge nach § 80a Abs. 3 i.V.m. § 80 Abs. 5 VwGO sind unzulässig, wenn die von ihnen behaupteten Rechte offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise bestehen oder ihnen zustehen können (vgl. BVerwG, B.v. 22.12.2016 - 4 B 13.16 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 19.10.2017 - 1 ZB 15.2081

    Erfolglose Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Mobilfunkmast

    Auszug aus VGH Bayern, 11.02.2022 - 1 CS 22.55
    Durch das Nebeneinander von Baugenehmigung und Standortbescheinigung entsteht auch keine Rechtsschutzlücke für betroffene Dritte, da die Standortbescheinigung einen im Wege der Nachbarklage anfechtbaren Verwaltungsakt mit Doppelwirkung darstellt (vgl. BayVGH, B.v. 16.12.2021 - 1 CS 21.2410 - juris Rn. 16; B.v. 19.10.2017 - 1 ZB 15.2081 - juris Rn. 6; B.v. 8.6.2015 - 1 CS 15.914 - juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 08.12.2021 - 22 CS 21.2284

    Erfolgloser Nachbar-Eilantrag gegen eine Standortbescheinigung für eine ortsfeste

    Auszug aus VGH Bayern, 11.02.2022 - 1 CS 22.55
    Gegenstand dieser Bescheinigung ist die Feststellung, dass bei Einhaltung des definierten standortbezogenen Sicherheitsabstands der Schutz von Personen vor elektromagnetischen Feldern, die infolge des innerhalb eines bestimmten Frequenz- und Leistungsspektrums beantragten und im Übrigen gesetzlich vorgegebenen Betriebs der Anlage entstehen, in ausreichendem Maß gewährleistet ist, so dass ein Betrieb in diesem Umfang zulässig ist (vgl. BayVGH, B.v. 8.12.2021 - 22 CS 21.2284 - juris).
  • VGH Bayern, 08.06.2015 - 1 CS 15.914

    Klage einer Gemeinde gegen Baugenehmigung für 29 Parabolantennen im

    Auszug aus VGH Bayern, 11.02.2022 - 1 CS 22.55
    Durch das Nebeneinander von Baugenehmigung und Standortbescheinigung entsteht auch keine Rechtsschutzlücke für betroffene Dritte, da die Standortbescheinigung einen im Wege der Nachbarklage anfechtbaren Verwaltungsakt mit Doppelwirkung darstellt (vgl. BayVGH, B.v. 16.12.2021 - 1 CS 21.2410 - juris Rn. 16; B.v. 19.10.2017 - 1 ZB 15.2081 - juris Rn. 6; B.v. 8.6.2015 - 1 CS 15.914 - juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 16.12.2021 - 1 CS 21.2410

    Nachbareilantrag gegen die Baugenehmigung für einen Mobilfunksendemast

    Auszug aus VGH Bayern, 11.02.2022 - 1 CS 22.55
    Durch das Nebeneinander von Baugenehmigung und Standortbescheinigung entsteht auch keine Rechtsschutzlücke für betroffene Dritte, da die Standortbescheinigung einen im Wege der Nachbarklage anfechtbaren Verwaltungsakt mit Doppelwirkung darstellt (vgl. BayVGH, B.v. 16.12.2021 - 1 CS 21.2410 - juris Rn. 16; B.v. 19.10.2017 - 1 ZB 15.2081 - juris Rn. 6; B.v. 8.6.2015 - 1 CS 15.914 - juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 05.06.2009 - 11 CS 09.873

    Bezugnahme auf erstinstanzliches Vorbringen in einer Beschwerdebegründung;

    Auszug aus VGH Bayern, 11.02.2022 - 1 CS 22.55
    Ein etwaiger Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs wurde dadurch geheilt, dass die Antragsteller im Beschwerdeverfahren ausreichend Möglichkeit hatten, ihre Einwände vorzutragen (vgl. BayVGH, B.v. 5.6.2009 - 11 CS 09.873 - juris Rn. 17 m.w.N.).
  • VG Augsburg, 23.05.2022 - Au 9 K 20.2381

    Standortbescheinigung für Mobilfunksendeanlage

    Gegenstand dieser Bescheinigung ist die Feststellung, dass bei Einhaltung des definierten standortbezogenen Sicherheitsabstands der Schutz von Personen vor elektromagnetischen Feldern, die infolge des innerhalb eines bestimmten Frequenz- und Leistungsspektrums beantragten und im Übrigen gesetzlich vorgegebenen Betriebs der Anlage entstehen, in ausreichendem Maß gewährleistet ist, sodass ein Betrieb in diesem Umfang zulässig ist (vgl. BayVGH, B.v. 11.2.2022 - 1 CS 22.55 - juris Rn. 11; BayVGH, B. v. 8.12.2021 - 22 CS 21.2284 - juris).

    Die Genehmigungspflicht nach § 4 Abs. 1 BEMFV schließt demnach die Rechtsschutzlücke für Betroffene Dritte, da die Standortbescheinigung einen im Wege der Nachbarklage anfechtbaren Verwaltungsakt mit Doppelwirkung darstellt (vgl. BayVGH, B.v. 11.2.2022 - 1 CS 22.55 - juris Rn. 11; BayVGH, B.v. 16.12.2021 - 1 CS 21.2410 - juris Rn. 16; BayVGH, B.v. 19.10.2017 - 1 ZB 15.2081 - juris Rn. 6).

  • VG Augsburg, 23.05.2022 - Au 9 K 20.2380

    Standortbescheinigung für Mobilfunksendeanlage

    Gegenstand dieser Bescheinigung ist die Feststellung, dass bei Einhaltung des definierten standortbezogenen Sicherheitsabstands der Schutz von Personen vor elektromagnetischen Feldern, die infolge des innerhalb eines bestimmten Frequenz- und Leistungsspektrums beantragten und im Übrigen gesetzlich vorgegebenen Betriebs der Anlage entstehen, in ausreichendem Maß gewährleistet ist, sodass ein Betrieb in diesem Umfang zulässig ist (vgl. BayVGH, B.v. 11.2.2022 - 1 CS 22.55 - juris Rn. 11; BayVGH, B. v. 8.12.2021 - 22 CS 21.2284 - juris).

    Die Genehmigungspflicht nach § 4 Abs. 1 BEMFV schließt demnach die Rechtsschutzlücke für Betroffene Dritte, da die Standortbescheinigung einen im Wege der Nachbarklage anfechtbaren Verwaltungsakt mit Doppelwirkung darstellt (vgl. BayVGH, B.v. 11.2.2022 - 1 CS 22.55 - juris Rn. 11; BayVGH, B.v. 16.12.2021 - 1 CS 21.2410 - juris Rn. 16; BayVGH, B.v. 19.10.2017 - 1 ZB 15.2081 - juris Rn. 6).

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